Systemische Familientherapeutin ∙ Supervisorin ∙ 1160 Wien
Alles, was wir in der Therapie besprechen, unterliegt der strengen psychotherapeutischen Verschwiegenheitspflicht!
§15, Österreichisches Psychotherapiegesetz
Umfasst zwei volle Therapieeinheiten, in denen Sie ihr Anliegen vorbringen und Ihre Geschichte ohne Zeitdruck erzählen können. Des Weiteren klären wir Ihren Auftrag und erarbeiten ein gemeinsames (Teil-)Ziel sowie die Intervalle der Therapie.
Passen wir Ihren individuellen Bedürfnissen an. Für gewöhnlich sind Therapieeinheiten alle zwei Wochen am effektivsten. In akuten Situationen können kürzere Intervalle notwendig sein.
Ist individuell verschieden. Der Prozess sollte so kurz wie möglich und so lange wie notwendig sein und mit einem Abschlussgespräch ausklingen.
Psychotherapie soll leistbar sein. Wenn Sie PensionistIn, StudentIn, AlleinerzieherIn oder arbeitsuchend sind, biete ich Psychotherapie zu einem Sozialtarif an.
Sprechen Sie mich bitte darauf an!
* Doppelte Dauer zum selben Preis für Ihr Erstgespräch.
Bei krankheitswertiger Diagnose ist wie z. B. Depression, Angst und Panikstörung, Burnout sowie alle anderen psychische Erkrankungen, ist eine Teilrefundierung durch Ihre Krankenkasse möglich.
ÖGK: € 31,50 pro Sitzung
SVS € 45,- pro Sitzung
BVAEB: 42,50 pro Sitzung
10 Sitzungen erhalten Sie automatisch durch Einreichung der Honorarnote. Danach muss die Refundierung durch Einreichung eines Formulars bei Ihrer Kasse bewilligt werden.
Nach Erhalt meiner Honorarnote überweisen Sie den Betrag bitte auf mein Konto. Die Kontodaten sind auf der Rechnung angegeben.
Die Kosten für das Erstgespräch begleichen Sie bitte in bar.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Absage ist bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei Absagen innerhalb der 48 Stunden das volle Honorar verrechnen muss, denn ich halte diesen Termin speziell für Sie frei.
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